Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Kabelanschlüsse

Die Stadtwerke Trostberg speisen seit vielen Jahrzehnten über eine eigene Satellitenempfangsanlage die Signale für den Fernseh- und Rundfunkempfang direkt vom Satelliten in das eigene Kabelnetz ein. Die Empfangsanlage befindet sich auf dem Stadtwerkegelände.

Daran ändert auch das Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs zum 30. Juni 2024 für TV-Kabelkunden nichts.  Dies bedeutet lediglich, dass Hausverwaltungen ab dem 01. Juli 2024 den Antennenanschluss für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen dürfen, sondern jeder Bewohner selbst entscheiden kann, ob er weiterhin einen Antennenanschluss zum Preis des jeweiligen Kabelnetzbetreibers nutzen und dafür bezahlen will.  Ein großes Telekommunikationsunternehmen wirbt seit einiger Zeit für sein eigenes Produkt mit der drohenden Abschaltung der Kabelanschlüsse. In Trostberg werden wir keinen einzigen Antennenkabelanschluss abschalten, sofern der Kunde diesen nicht ausdrücklich kündigt.  Der Antennenanschluss der Stadtwerke Trostberg mit seinem großen Programmangebot steht jedem Kunden auch über den 30. Juni 2024 hinaus uneingeschränkt zur Verfügung. Die wenigen von der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs betroffenen Antennenkunden der Stadtwerke, das betrifft nur die Bewohner von zwei Wohnanlagen, wurden bereits über den Sachverhalt schriftlich informiert und werden ebenfalls weiterhin mit Signalen der Stadtwerke Trostberg versorgt. Für alle anderen mit Antennensignalen der Stadtwerke Trostberg versorgten Bürger ändert sich durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs nichts, diese bezahlen die Antennengebühren im Normalfall mit dem monatlichen Abschlag.