Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Kabelanschlüsse

Die Stadtwerke Trostberg speisen seit vielen Jahrzehnten über eine eigene Satellitenempfangsanlage die Signale für den Fernseh- und Rundfunkempfang direkt vom Satelliten in das eigene Kabelnetz ein. Die Empfangsanlage befindet sich auf dem Stadtwerkegelände.

Daran ändert auch das Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs zum 30. Juni 2024 für TV-Kabelkunden nichts.  Dies bedeutet lediglich, dass Hausverwaltungen ab dem 01. Juli 2024 den Antennenanschluss für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen dürfen, sondern jeder Bewohner selbst entscheiden kann, ob er weiterhin einen Antennenanschluss zum Preis des jeweiligen Kabelnetzbetreibers nutzen und dafür bezahlen will.  Ein großes Telekommunikationsunternehmen wirbt seit einiger Zeit für sein eigenes Produkt mit der drohenden Abschaltung der Kabelanschlüsse. In Trostberg schalten die Stadtwerke keinen Antennenkabelanschluss ab, sofern der Kunde diesen nicht ausdrücklich kündigt.  Der Antennenanschluss der Stadtwerke Trostberg mit seinem großen Programmangebot steht jedem Kunden auch über den 30. Juni 2024 hinaus uneingeschränkt zur Verfügung. Technisch ändert sich für alle mit Antennensignalen der Stadtwerke Trostberg versorgten Bürger durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs also nichts, alle Kunden bezahlen die Antennengebühren im Normalfall künftig mit dem monatlichen Abschlag direkt an die Stadtwerke.