Die Stadtwerke Trostberg versorgen Haushalte, Betriebe und öffentliche Einrichtungen in Trostberg und der Umgebung mit Strom sicher und zu fairen Preisen. Wir sind Ihr Energieversorger vor Ort: Als kommunales Versorgungsunternehmen sind wir ganz nah bei unseren Kunden. Deshalb bieten wir mehr Service, eine persönliche Beratung und hohe Leistungsqualität. Ein weiterer Vorteil für Sie: Unsere Preise sind transparent – ohne versteckte Kosten, ohne Vorkasse, ohne Risiko.
Seit dem 01.01.2023 liefern wir ausschließlich zertifizierten Ökostrom an unsere Haushalts- und Gewerbekunden. Bei uns beziehen Sie umweltfreundlichen Strom völlig CO2-frei. Den Energieträgermix der Stadtwerke Trostberg finden Sie auf dieser Seite weiter unten.
- Feststellung des Grundversorgers 2025-2027
- Feststellung des Grundversorgers 2021-2024
- Preisblatt für Grundversorgung ab 01.01.2025
- Preisblatt für Grundversorgung ab 01.04.2024
- Preisblatt für Grundversorgung vom 01.01. bis 31.03.2024
- Anlage zum Preisblatt: Kostenbelastung in der Grundversorgung vom 01.01. bis 31.03.2024
- Preisblatt für Wärmestrom und Wärmepumpenanlagen ab 01.01.2025
- Preisblatt für Wärmestrom und Wärmepumpenanlagen ab 01.04.2024
- Preisblatt für Wärmestrom und Wärmepumpenanlagen ab 01.01.2023
- Preisblatt Sondertarif „Clever Strom“ ab 01.01.2025
- Preisblatt für Sondertarif „Clever Strom“ von 01.04.2024 bis 31.12.2024
- Preisblatt für Sondertarif „Clever Strom“ vom 01.01. bis 31.03.2024
- Kostenbelastung „Clever Strom“ vom 01.01.2024 bis 31.03.2024
- Preisblatt Strompreise im Bayernwerknetz ab 01.04.2024, unverändert auch ab 01.01.2025 gültig
- Preisblatt Strompreise im Bayernwerknetz vom 01.01. bis 31.03.2024
- Sepa Mandat
Sperrzeiten für Wärmepumpen und Direktheizung (gültig für das Netzgebiet der Stadtwerke Trostberg):
Die Stadtwerke Trostberg Stromversorgung GmbH ist berechtigt, den Strombezug der Wärmepumpenanlagen zu Zeiten hoher Netzbelastung oder bei eventuellen Versorgungsengpässen mittels geeigneter Schaltgeräte zu unterbrechen.
Dabei darf die Unterbrechung nicht länger als jeweils 2 Stunden hintereinander dauern und insgesamt 6 Stunden innerhalb von 24 Stunden nicht überschreiten; die Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen ist mindestens so lang wie die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit.
Vorbehaltlich dieser Regelung lauten die Sperrzeiten bis auf Weiteres wie folgt:
So – Fr: | 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
17:00 Uhr bis 19:00 Uhr | |
21:45 Uhr bis 23:45 Uhr | |
Sa: | 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
17:00 Uhr bis 19:00 Uhr | |
21:45 Uhr bis 23:45 Uhr |
- Nachweis für den Bezug von Ökostrom 2023
- Nachweis für den Bezug von Ökostrom 2022
- Nachweis für den Bezug von Ökostrom 2021
- Nachweis für den Bezug von Ökostrom 2020
- Grundversorgungsvertrag
- StromGVV
- Ergänzende Bedingungen zur GVV
- Vertrag für Kunden außerhalb der Grundversorgung
- Allgemeine Stromlieferbedingungen (ASB)
- Energieträgermix 2023
- Energieträgermix 2022
- Energieträgermix 2021
- Energieträgermix 2020