Anschlussförderung für über 20 Jahre alte Anlagen
Bis zur Verabschiedung des EEG 2021 war für Anlagen, deren 20-jährige Vergütungsperiode abläuft, der zukünftige rechtliche Rahmen noch nicht abschließend geklärt. Um diese Lücke zu schließen, führt der Gesetzgeber zunächst in § 3 Nr. 3a für Anlagen, die vor dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurden und deren Anspruch auf Zahlung einer Vergütung nach der für die Anlage maßgeblichen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beendet ist, den Begriff ausgeförderte Anlagen ein und schafft für diese Anlagen übergangsweise eine neue Einspeisevergütung (§ 21 Abs. 1, § 100 Abs. 5).
Seit dem 01.07.2022 entfällt die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch aufgrund der Senkung der EEG-Umlage auf Null Cent.
- Checkliste für Anmeldung einer PV-Anlage
- Antrag Erzeugungsanlage
- Datenerfassung Erzeugungsanlage
- Messkonzept EEG/KWK-Anlage
- Inbetriebsetzungsanzeige
- Inbetriebnahmeprotokoll
- Einspeisevertrag EEG 2023
- Anmeldung Balkonanlage
- Anmeldung Speichersystem
- Anmeldung Bundesnetzagentur
- Meldung zur Direktvermarktung
- TAB2019
- AABAN