Strom-Einspeiser

Anschlussförderung für über 20 Jahre alte Anlagen
Bis zur Verabschiedung des EEG 2021 war für Anlagen, deren 20-jährige Vergütungsperiode abläuft, der zukünftige rechtliche Rahmen noch nicht abschließend geklärt. Um diese Lücke zu schließen, führt der Gesetzgeber zunächst in § 3 Nr. 3a für Anlagen, die vor dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurden und deren Anspruch auf Zahlung einer Vergütung nach der für die Anlage maßgeblichen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beendet ist, den Begriff ausgeförderte Anlagen ein und schafft für diese Anlagen übergangsweise eine neue Einspeisevergütung (§ 21 Abs. 1, § 100 Abs. 5). 

Seit dem 01.07.2022 entfällt die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch aufgrund der Senkung der EEG-Umlage auf Null Cent.