Strom-Einspeiser

Anschlussförderung für über 20 Jahre alte Anlagen
Bis zur Verabschiedung des EEG 2021 war für Anlagen, deren 20-jährige Vergütungsperiode abläuft, der zukünftige rechtliche Rahmen noch nicht abschließend geklärt. Um diese Lücke zu schließen, führt der Gesetzgeber zunächst in § 3 Nr. 3a für Anlagen, die vor dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurden und deren Anspruch auf Zahlung einer Vergütung nach der für die Anlage maßgeblichen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beendet ist, den Begriff ausgeförderte Anlagen ein und schafft für diese Anlagen übergangsweise eine neue Einspeisevergütung (§ 21 Abs. 1, § 100 Abs. 5). 

Seit dem 01.07.2022 entfällt die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch aufgrund der Senkung der EEG-Umlage auf Null Cent.

Seit April 2024 entfällt die Anmeldung einer Balkonanlage beim Netzbetreiber. Es ist durch den Anlagenbetreiber lediglich die Registrierung im Marktstammdatenregister vorzunehmen, auch ein Austausch des Zählers ist nicht notwendig.