Strompreisbremse

Informationen zu Strom- und Wärmepreisbremsen

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 wurden die Entlastungen umgesetzt.

Die Preisbremsen funktionierten für die Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:

Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wurde ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernahm die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen betrug der Referenzpreis:

  • für Strom 40 Cent/kWh (bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh in 2021)

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlten sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Die Energiepreisbremsen starteten im März 2023, galten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Die Energiepreisbremsen endeten zum 31.12.2023. Die Entlastungen wurden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Der Großteil der Stromkunden der Stadtwerke Trostberg war von der Strompreisbremse nicht betroffen.