Veröffentlichung nach Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)

Die StromNZV ist eine Verordnung auf Basis des EnWG. Sie regelt die Bedingungen für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen zur Einspeisungen von elektrischer Energie in Einspeisestellen und der zeitgleichen Entnahme von elektrischer Energie an räumlich davon entfernt liegenden Entnahmestellen.

Veröffentlichung nach Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)

Die StromNEV ist eine Verordnung auf Basis des EnWG. Sie regelt die Festlegung der Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsübertragungs- und Elektrizitätsverteilernetzen (Netzentgelte) einschließlich der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen.
 


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Netzzugangsentgelte zum 01.01.2026 (vorläufig)

Netzzugangsentgelte zum 01.01.2025

Messtellenbetrieb zum 01.01.2026 (vorläufig)

Messtellenbetrieb zum 01.01.2025

Netzzugangsentgelte zum 01.01.2024

Messtellenbetrieb zum 01.01.2024

Netzzugangsentgelte zum 01.01.2023

Messtellenbetrieb zum 01.01.2023

Allgemeine Anschlusspflicht gem. §18 Abs. 1 EnWG

Gültig ab 01.06.2019

Netzzugang gem. § 20 Abs. 1 EnWG

Elektronische Datenübertragung